Präambel

ContentPaul (wie im Hauptvertrag definiert) stellt dem Kunden (wie im Hauptvertrag definiert) Softwaredienste zur Verfügung. Die diesbezüglichen Rechte und Pflichten der Parteien sind in den AGB und/oder einem separaten Vertrag (im Folgenden zusammenfassend als Hauptvertrag bezeichnet) festgelegt. Dieser Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV) legt die Datenschutzverpflichtungen der Parteien fest, die sich im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag ergeben. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien Folgendes:

1. Geltungsbereich

1.1 Geltungsbereich des ADV

Dieser ADV gilt für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag, bei denen ContentPaul oder ihre Mitarbeiter oder von ContentPaul beauftragte Dritte personenbezogene Daten für den Kunden verarbeiten. Die Bearbeitung von Personendaten gemäss diesem ADV erfolgt in Übereinstimmung mit dem Schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz vom 25. September 2020 (DSG) und, soweit anwendbar, der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

1.2 Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung

ContentPaul verarbeitet personenbezogene Daten gemäss den Bestimmungen des Hauptvertrags. Gegenstand der Verarbeitung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Hauptvertrags. Insbesondere werden folgende Arten personenbezogener Daten verarbeitet: Name, Vorname, E-Mail-Adresse, zugehöriges Unternehmen, Social-Media-Informationen, Profilinformationen, Marketinginformationen. Insbesondere sind folgende Kategorien von Personen betroffen: Mitarbeiter und sonstige Hilfspersonen einschliesslich externer Dienstleister des Kunden. Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung des Hauptvertrags.

2. Dauer und Ort der Verarbeitung

2.1 Dauer

Die Verarbeitung personenbezogener Daten dauert so lange, wie im Hauptvertrag vorgesehen.

2.2 Ort

Der Ort der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäss diesem ADV ist in der Regel in der Schweiz und der Europäischen Union. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch in Ländern mit einem angemessenen Schutzniveau gemäss Art. 16 Abs. 1 DSG (oder Art. 45 DSGVO) verarbeitet werden. Werden personenbezogene Daten in einem Land ohne entsprechenden Schutz gemäss Art. 16 Abs. 1 DSG (oder Art. 45 DSGVO) verarbeitet, stellt ContentPaul sicher, dass eine Garantie gemäss Art. 16 Abs. 2 DSG (bzw. Art. 46 ff. DSGVO) für die entsprechende Bearbeitung vorliegt.
Die Server, die ContentPaul zur Speicherung personenbezogener Daten gemäss diesem ADV verwendet, befinden sich in Deutschland. Eine Verarbeitung in anderen Ländern findet beispielsweise bei der Nutzung externer Dienste statt, die über Server in anderen Ländern erfolgen.

3. Unterauftragsverarbeiter

3.1 Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern

Der Kunde stimmt zu, dass ContentPaul Unterauftragsverarbeiter mit der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Hauptvertrag und diesem ADV beauftragen und ihnen gemäss diesem ADV Zugang zu den personenbezogenen Daten gewähren kann.
ContentPaul wählt die Unterauftragsverarbeiter sorgfältig aus und berücksichtigt dabei die Eignung der von den Unterauftragsverarbeitern getroffenen technischen und organisatorischen Massnahmen.
Weitere Unterauftragsverarbeitungen durch die Unterauftragsverarbeiter usw. sind zulässig, sofern die Bestimmungen dieses ADV eingehalten werden. Soweit die DSGVO anwendbar ist, informiert ContentPaul den Kunden über jede beabsichtigte Änderung eines Unterauftragsverarbeiters und gibt dem Kunden die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

3.2 Verpflichtung des Unterauftragsverarbeiters

ContentPaul muss sicherstellen, dass die Unterauftragsverarbeiter die Anforderungen an die Datensicherheit gemäss dem DSG und der DSGVO erfüllen. Soweit die DSGVO anwendbar ist, muss ContentPaul eine schriftliche Vereinbarung (im Original oder in elektronischer Form dokumentiert) abschliessen.

3.3 Ort der Verarbeitung durch Unterauftragsverarbeiter

In Bezug auf den Ort der Datenverarbeitung durch Unterauftragsverarbeiter gilt Ziff. 2.2 oben.

4. Pflichten von ContentPaul

4.1 Vertraulichkeit

ContentPaul verpflichtet sich sicherzustellen, dass alle mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betrauten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer entsprechenden gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen.

4.2 Technische und organisatorische Massnahmen

ContentPaul verpflichtet sich, alle erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen zu ergreifen und aufrechtzuerhalten, um die Datensicherheit gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen (Art. 8 DSG und Art. 32 DSGVO) zu gewährleisten und eine unbefugte Verarbeitung, einen Verlust oder eine Beschädigung personenbezogener Daten zu verhindern.

4.3 Verpflichtung zur Unterstützung

ContentPaul ist verpflichtet, den Kunden auf Anfrage bei der Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu unterstützen, wobei sie die ihr vorliegenden Informationen berücksichtigt und soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist (insbesondere bei der Meldung von Verstössen gegen die Datensicherheit an die zuständigen Behörden und bei Auskunftsbegehren betroffener Personen).

4.4 Informationspflicht

ContentPaul verpflichtet sich, den Kunden zu benachrichtigen, wenn (a) ein Verstoss gegen die Datensicherheit und/oder die geltenden Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit diesem ADV vorliegt, (b) Anfragen von betroffenen Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäss diesem ADV vorliegen oder c) Anfragen von Behörden nach Zugang zu personenbezogenen Daten und tatsächlicher Zugang zu personenbezogenen Daten vorliegen, es sei denn, eine solche Benachrichtigung ist gesetzlich verboten. Bei Anwendbarkeit der DSGVO hat ContentPaul den Kunden auch zu informieren, wenn sie der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO verstösst.

4.5 Rückgabe und Löschung

ContentPaul verpflichtet sich, (a) alle personenbezogenen Daten nach Beendigung dieses ADV, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, entsprechend der Weisung des Kunden an diesen zurückzugeben oder (b) diese ohne Aufbewahrung einer Kopie zu löschen und dem Kunden die Löschung entsprechend zu bestätigen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.

5. Rechte und Pflichten des Kunden

5.1 Weisungsrecht

ContentPaul verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten ausschliesslich für die Zwecke des Hauptvertrags, dieses ADV und der Weisungen des Kunden zu verarbeiten. Der Kunde erkennt an, dass im Falle von Weisungen des Kunden (z. B. zur Löschung bestimmter personenbezogener Daten) die Leistungspflichten von ContentPaul aus dem Hauptvertrag möglicherweise nicht mehr vollständig erfüllt werden können.

5.2 Kontrollrecht

Der Kunde hat das Recht, sich in angemessenem Umfang von der Einhaltung der Bestimmungen zum Datenschutz und dieses ADV zu überzeugen. Hinsichtlich der Kosten gilt Ziff. 6.1.

5.3 Pflichten als Verantwortlicher

Der Kunde ist im Rahmen dieses ADV für die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen in seiner Rolle als Verantwortlicher verantwortlich, insbesondere für die Rechtmässigkeit der Datenübermittlung an ContentPaul, für die Rechtmässigkeit der Datenverarbeitung und für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen. Der Kunde ist für die datenschutzrechtlichen Meldepflichten verantwortlich.
Der Kunde informiert ContentPaul unverzüglich und umfassend, wenn er Fehler oder Unregelmässigkeiten in Bezug auf Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag feststellt.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Kostenübernahme

Der Kunde entschädigt ContentPaul für alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem ADV entstehen, zu den branchenüblichen Stundensätzen (exkl. MwSt.). Die Regelung gemäss dieser Ziff. 6.1 gilt für alle Verpflichtungen von ContentPaul aus diesem ADV, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere Kostenregelung vereinbart.

6.2 Dauer, Kündigung, Änderung

Beginn und Dauer dieses ADV entsprechen dem Beginn und der Dauer des Hauptvertrags. Dieser ADV endet automatisch mit der Beendigung des Hauptvertrags.
Der ADV kann von den Parteien jederzeit gemäss den in Ziff. 6.5 festgelegten formalen Anforderungen einvernehmlich gekündigt werden.

6.3 Haftung

Beide Parteien haften gegenüber den betroffenen Personen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.

6.4 Geschäftsgeheimnisse

Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmassnahmen der jeweils anderen Partei während der Laufzeit des ADV und nach Beendigung des ADV streng vertraulich zu behandeln.

6.5 Form und Mitteilungen

In Bezug auf Form und Mitteilungen gelten die Bestimmungen des Hauptvertrags.

6.6 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieses ADV ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit des übrigen ADV. In einem solchen Fall werden die Parteien eine Vereinbarung treffen, um die betreffende Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

6.7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der ADV unterliegt schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Ort des eingetragenen Sitzes der ContentPaul.

Version 1.0 / Datum 24.12.2024

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